Verhalten im Notfall

Notrufnummern 

  • Notruf für Feuerwehr und Rettungsdienst: 112 (funktioniert in der gesamten Europäischen Union sowie in einigen Drittstaaten)
  • Notruf der Polizei: 110 (funktioniert bundesweit)
  • Notruf des Kassenärztlichen Notdienstes: 116117 (funktioniert bundesweit)
  • Giftnotruf: (030) 19240 (funktioniert in Berlin und Brandenburg)
  • Entstörungsdienst Gas E.DIS AG: 0180 455 1111 (funktioniert nur im Netz des Versorgers)
  • Entstörungsdienst Wasser MAWV: (0800) 880 70 88 (funktioniert nur im Netz des Versorgers)
Die Notrufnummer 112 funktioniert in der gesamten EU sowie in einigen Drittstaaten.

Notrufe richtig absetzen 

  1. Wo ist es passiert? Ortsangabe: Ort, Ortsteil, Straße, Hausnummer und ggf. ergänzende Angaben. Umso genauer Sie die Ortsangaben machen, desto schneller und besser können wir Ihnen helfen.
  2. Was ist passiert? Beschreibung des Ereignisses: Umschreiben Sie kurz und deutlich das Geschehen vor Ort.
  3. Wie viele Verletzte/Erkrankte? Beschreibung des Umfangs: Bitte nennen Sie uns die Anzahl der Betroffenen. Über- und Untertreiben Sie dabei nicht!
  4. Welche Art der Verletzungen/Erkrankungen? Beschreibung der Verletzungen/Erkrankungen: Bitte nennen Sie möglichst genau die Art der Verletzungen/Erkrankungen.
  5. Wer meldet das Ereignis? Nennen Sie uns Ihren Namen und eine Rückrufnummer. 
  6. Machen Sie sich beim Eintreffen der Einsatzkräfte bemerkbar!

Informationen zum Notruf

  • Bitte alarmieren Sie nur bei lebensbedrohlichen Verletzungen/Erkrankungen den Rettungsdienst über den Notruf 112! Bei Verletzungen/Erkrankungen, die normalerweise ein niedergelassener Arzt behandeln würde, aber bei denen die Behandlung dringend ist, kontaktieren Sie bitte den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst über die Rufnummer 116117!
  • Notruf-Fax für Hörbehinderte für die Notrufnummern 112 und 110 [Download]
  • Anleitung zur Notfall-SMS für Hörbehinderte [Download]
  • Der Missbrauch des Notrufs stellt eine schwere Straftat dar!
Obwohl Feuer heutzutage eher selten sind, sollte man sich gut auf den Ernstfall vorbereiten.

Verhalten im Brandfall 

  • Bewahren Sie Ruhe!
  • Alarmieren Sie die Feuerwehr über den Notruf 112 Die Feuerwehr benötigt folgende Angaben: Wo genau ist der Notfallort? Was genau ist passiert?
  • Stellen Sie fest, wo es brennt!
  • Brennt es außerhalb Ihrer Wohnung, schließen Sie Ihre Wohnungstür und warten an einem Fenster oder auf einem Balkon auf das Eintreffen der Feuerwehr! Flüchten Sie niemals durch einen verrauchten Treppenraum, es besteht Lebensgefahr! 
  • Brennt es innerhalb Ihrer Wohnung, müssen Sie den Brandraum verlassen! Schließen Sie auf ihrer Flucht alle Türen und Fenster! Ist der Treppenraum zugänglich und nicht verraucht, flüchten Sie über diesen! Flüchten Sie niemals durch einen verrauchten Treppenraum, es besteht Lebensgefahr!   
  • Warnen Sie auf Ihrer Flucht Mitbewohner! Betätigen Sie, wenn vorhanden, den Hausalarm und Rauchabzüge!
  • Benutzen Sie im Brandfall niemals Aufzüge!

Rauchmelderpflicht in Brandenburg

In Brandenburg besteht seit dem 01.07.2016 eine Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten. Für Bestandsbauten gibt es eine Übergangsfrist zur Nachrüstung bis zum 31.12.2020. Rauchmelder sollen in allen Aufenthaltsräumen, Schlafzimmern, sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, angebracht werden. Für die Installation und Wartung ist der Eigentümer zuständig.